Gehörschutz

Hintergrund: Die Gefahr für das Gehör und den Hörsinn bzw. die Notwendigkeit diesen zu schützen, wird häufig viel zu spät erkannt, da die Lärmschwerhörigkeit meist langsam und ohne Schmerzen entsteht. Erst davon Betroffene wissen um die Bedeutung eines guten Hörvermögens.

Allgemeine Information zum Gehörschutz: Durch den Einsatz von Gehörschützern soll durch Schalldämmung die Einwirkung des Lärms auf das Gehör so weit verringert werden, dass die Entstehung einer Schwerhörigkeit vermieden wird. Lärmschwerhörigkeit ist nicht heilbar.

In der DIN EN 352 wird zwischen Gehörschutzstöpseln und Kapselgehörschützern unterschieden.

Bei den Gehörschutzstöpseln unterscheidet man zwischen Einwegstöpseln und wiederverwendbaren Stöpseln, die unterschiedlicher Art sein können. Es gibt fertig geformte Stöpsel, vor dem Gebrauch zu formende Ohrschutzstöpsel, Bügelstöpsel, EN 352-2 Gehörschutzstöpsel und Gehörschutz-Otoplastiken. Zur Funktionsprüfung definiert die DGUV in der Präventionsleitlinie „Einsatz von Gehörschutz-Otoplastiken“ eine fachgerechte Funktionskontrolle innerhalb sechs Monate nach Auslieferung. Diese Leitlinie finden Sie unter www.dguv.de

Kapselgehörschützer umschließen die Ohrmuscheln und sind so konzipiert, dass sie z.B. an einem Helm befestigt werden können oder Universal-, Kopf-, -Kinn- oder Nackenbügel haben.

Der vorgeschriebene Expositionsgrenzwert liegt bei 85dB (A), während empfohlen wird, einen Wert von unter 80 db (A) durch den Einsatz von Gehörschutz zu erzielen. Der Dämmwert des Gehörschutzes ist also so zu wählen, dass der Lärmpegel am Ohr durch den SNR-Wert auf unter die kritische Grenze von 80 db (A) reduziert wird.

Hinweis: Gehörschutz wird nach der neuen PSA-Verordnung als Kategorie 3 Produkt geführt.

Dies bringt einige Veränderungen sowohl für die Hersteller als auch die Händler und die Arbeitgeber mit sich: U.a. Baumusterprüfung und Zertifizierung durch eine zugelassene Stelle, zusätzliche Qualitätssicherungs – und Kontrollmaßnahmen sowie die Verpflichtung zu Wartung und Schulung sowie z. B. auch die Verpflichtung des Arbeitgebers für die bestimmungsgemäße Anwendung des bereitgestellten Gehörschutzes zu sorgen. Es besteht eine Tragepflicht ab 85db.

Sie finden diverse Gehörschutzprodukte unter anderem der Marken Moldex, UVEX, 3M und andere in unserem Arbeitsschutz-Sortiment.